Abgeschlossene berufliche Grundbildung als medizinische Praxisassistentin EFZ oder medizinischer Praxisassistent EFZ mit Röntgenberechtigung ODER abgeschlossene berufliche Grundbildung im medizinischen Bereich mit einer anerkannten Strahlenschutzausbildung nach MP 9 mit drei Jahren Röntgenpraxis.
Ebenfalls zugelassen sind Arztgehilfinnen DVSA mit einer Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten oder Arztgehilfinnen mit einem Schuldiplom und mit einer Röntgenberechtigung.
Nachweis eines Praktikumsplatzes für die klinische Ausbildung in der erweiterten konventionellen Aufnahmetechnik.