In dieser vom BAG anerkannten Ausbildung erlangen Sie die Berechtigung, die Aufgabe als Strahlenschutz-Sachverständige/r für Handel, Wartung und Installation von nuklearmedizinischen Geräten und Anlagen auszuüben. Als ausgebildete Dipl. Radiologiefachperson HF (MP 4, MP 5) profitieren Sie von den Kursinhalten im Sinne einer Fortbildung.
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